Innenausschuss empfiehlt Annahme des Linken-Gesetzentwurfs zum 8. Mai — Susanne Schaper: Landtags-Zustimmung wäre 80 Jahre nach Kriegsende ein gutes Signal
Der Innenausschuss hat sich heute mit dem Gesetzentwurf der Linksfraktion (Drucksache 8/652) befasst, den 8. Mai neben dem Volkstrauertag und dem Totensonntag zum staatlichen Gedenk- und Trauertag zu machen. CDU und SPD haben einen Änderungsantrag vorgelegt. Der Gesetzestitel soll nicht „Gesetz zur Einführung eines Gedenktages zum Tag der Befreiung von Nationalsozialismus und Krieg am 8. Mai 1945“ lauten, sondern „Gesetz zur Einführung eines Gedenktages zum Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa“. Folgerichtig soll der 8. Mai auch nicht als „Tag der Befreiung von Nationalsozialismus und Krieg“ ins Gesetz über Sonn- und Feiertage aufgenommen werden, sondern als „Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa“. Dieser Änderungsantrag wurde heute mit Zustimmung der Linksfraktion mehrheitlich beschlossen, sodass der Ausschuss dem Plenum die Annahme des Gesetzentwurfs empfehlen wird.
Dazu sagt Linksfraktionschefin Susanne Schaper:
„Die Befreiung liegt 80 Jahre zurück — es wäre ein gutes Signal, wenn der Tag der Befreiung in Sachsen zum Gedenktag werden würde. Die Änderungen am Gesetzestext, die CDU und SPD vorgeschlagen haben, tragen wir mit. Wir sind für die sachliche Diskussion dankbar und zuversichtlich, dass unser Gesetzesentwurf im März-Plenum eine Mehrheit finden wird. Das wäre ein erster wichtiger Beleg dafür, dass die Minderheitskoalition es mit der neuen politischen Kultur und dem Konsultationsmechanismus ernst meint. Im Landtag haben alle außer der AfD applaudiert, als Ministerpräsident Michael Kretschmer in seiner Regierungserklärung die Bedeutung des 8. Mai in bewegenden Worten gewürdigt hat.“