Susanne Schaper: Sozial- und Kulturkürzungen verhindern – dem Finanzminister Vorgaben für die „haushaltslose Zeit“ machen!

Aus heutiger Sicht wird der neue Lan­deshaushalt früh­estens im Juli 2025 beschlossen. Am dem 1. Jan­u­ar begin­nt die vor­läu­fige Haushalts­führung gemäß Artikel 98 der Lan­desver­fas­sung. Zu deren Details muss das Finanzmin­is­teri­um eine Ver­wal­tungsvorschrift erlassen. Dafür schlägt die Links­frak­tion eine Rei­he von Kri­te­rien vor (Druck­sache 8/552). Die Struk­turen gemein­nütziger, demokratis­ch­er, kul­tureller, sozialer, Bil­dungs- und Flüchtlingsar­beit sollen min­destens auf dem Niveau des Jahres 2024 weit­er gefördert wer­den. Der Freis­taat soll investieren und die Gemein­den, Städte und Land­kreise in die Lage ver­set­zen, ihre Auf­gaben zu erfüllen. Das Haushalt­sprinzip des sozialen Aus­gle­ichs soll gel­ten. Links­frak­tion­schefin Susanne Schaper erk­lärt:

„Der Finanzmin­is­ter schaut sicher­lich fro­hen Mutes auf das neue Jahr – sein Ein­fluss wird in der ‚haushalt­slosen Zeit‘ deut­lich wach­sen, die Rück­la­gen eben­so. Bei vie­len anderen Men­schen über­wiegen die Sor­gen wegen dro­hen­der Kürzun­gen, vor allem in den Kom­munen, bei sozialen Trägern, in der Kul­tur­land­schaft und in weit­eren Bere­ichen der Zivilge­sellschaft. Deshalb darf der Land­tag den Finanzmin­is­ter nicht schal­ten und wal­ten lassen, wie es ihm beliebt. Das Par­la­ment muss ihm Vor­gaben machen. Der bish­erige Kurs der Staat­sregierung bedeutet zum Beispiel: Freizei­tange­bote für Kinder und Jugendliche fall­en weg, Schul­sozialar­beit wird abge­baut, Musik- und Kun­stschulen schließen, The­ater und weit­ere Kul­tur­orte gehen ein, eben­so Vere­ine, die sich um kranke, woh­nungslose oder ein­same Men­schen küm­mern. Tausende Ehre­namtliche engagieren sich bish­er dort, wo der Staat nicht mehr helfen will oder kann. Sie müssen das auch weit­er­hin tun kön­nen!

Angesichts der vie­len Krisen darf es nicht das alleinige Ziel der Staat­sregierung sein, Aus­gaben zu kürzen – auch wenn der Finanzmin­is­ter das gerne hätte. Die Kom­munen dür­fen nicht weit­er aus­bluten. Wir set­zen uns dafür ein, dass die Bere­iche Soziales, Kul­tur und Bil­dung nicht zusam­mengestrichen wer­den. Die Städte, Gemein­den und Land­kreise müssen ihre frei­willi­gen Auf­gaben und Pflich­tauf­gaben erfüllen kön­nen. Notwendi­ge Investi­tio­nen dür­fen nicht unterbleiben.“

Hin­ter­grund

Die Staat­sregierung darf laut Art. 98 der Ver­fas­sung auch ohne Lan­deshaushalt weit­er Geld aus­geben, um „geset­zlich beste­hende Ein­rich­tun­gen zu erhal­ten und geset­zlich beschlossene Maß­nah­men durchzuführen“, fern­er um „die rechtlich begrün­de­ten Verpflich­tun­gen des Freis­taates zu erfüllen“ und um „Baut­en, Beschaf­fun­gen und son­stige Leis­tun­gen fortzuset­zen oder Bei­hil­fen für diese Zwecke weit­er zu gewähren, sofern durch den Haushalt­s­plan eines Vor­jahres bere­its Beträge bewil­ligt wor­den sind.“