Einzug des Kirchgelds in glaubensverschiedener Ehe für die Evangelischen Kirchen durch die Finanzämter des Freistaates Sachsen

Frage: In welch­er Höhe wurde das Kirchgeld in glaubensver­schieden­er Ehe für die Evan­ge­lis­chen Kirchen jew­eils in den Jahren von 2019 bis 2024 durch die Finanzämter des Freis­taates Sach­sen einge­zo­gen (bitte nach Jahren auf­schlüs­seln)?

Antwort:

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