Erster Antrag der Linken zielt auf Entlastung beim Pflegebeitrag — Susanne Schaper: Wir nehmen nicht hin, dass die Beiträge steigen
2025 sollen die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung steigen. Wer nur einen geringen Lohn oder eine kleine Rente bezieht, gerät so noch stärker unter Druck, weil auch die höheren Preise für Lebensmittel oder Energie die Haushaltskasse belasten. Die Linksfraktion nimmt das nicht hin und schlägt in ihrem ersten Antrag der neuen Wahlperiode (Drucksache 8/257) vor, die Pflegekassen zu entlasten. Dann müssten die Beiträge nicht oder weniger stark steigen. Den Verbänden der Kranken- und Pflegekassen zufolge steht die Pflegeversicherung „Anfang des nächsten Jahres vor großen Liquiditätsproblemen“; schon in diesem Jahr drohe „ein Defizit von 1,8 Milliarden und in 2025 von 3,5 bzw. 5,8 Milliarden Euro im worst case“.
Deshalb soll der Freistaat nach dem Willen der Linksfraktion dafür eintreten, dass der Bund 5,9 Milliarden Euro in den „Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung“ zurückführt. Dieses Geld wurde für Corona-Schutzmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen verwendet, obwohl diese mit Steuergeld hätten finanziert werden müssen. Susanne Schaper, Vorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin der Linksfraktion, erklärt:
„Obwohl auch wir einzelne Maßnahmen für falsch gehalten haben, ist klar: In den Pflegeheimen waren etliche Corona-Schutzmaßnahmen besonders wichtig, weil vor allem ältere Menschen Gefahr liefen, an einer Covid-Erkrankung zu versterben. Das zeigen nicht zuletzt die Zahlen zur Übersterblichkeit. Es war aber falsch, die Pflegekassen und damit die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler dafür zahlen zu lassen. Der Kampf gegen die Pandemie war eine gesamtstaatliche Aufgabe — dafür sind Steuermittel da. Der Bund muss die knapp sechs Milliarden Euro wieder in die Pflegekassen packen und sie so stabilisieren. Das Finanzierungsproblem wirklich lösen wird aber nur eine solidarische Pflege-Vollversicherung, in die alle einzahlen, auch für hohe Einkommen. Wir wenden uns dagegen, dass die Beiträge immer weiter steigen!“
Hintergrund
Die Verbände der Kranken- und Pflegekassen sowie der Sozialverband Deutschland e.V. erheben dieselbe Forderung wie die Linksfraktion. In ihrer von der DAK Gesundheit beauftragten gutachterlichen Stellungnahme kommt die Sozialrechtlerin Prof. Dr. Dagmar Felix von der Universität Hamburg zum Schluss, dass die Verwendung von Beitragsmitteln für Corona-Schutzmaßnahmen verfassungswidrig ist: „Festzuhalten ist damit, dass den Pflegekassen für Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV‑2 verursachten Pandemie gesetzliche Zahlungsverpflichtungen auferlegt wurden, die nicht der Finanzierung der Sozialversicherung, sondern der Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben dienten. Eine vollständige Refinanzierung der insoweit angefallenen Kosten ist nicht erfolgt; der Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge war insoweit unzulässig.“