Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung — Preisobergrenze Aktualisierung

Frage 1: Liegen der Staat­sregierung Erken­nt­nisse vor, wie viele Anbieter*innen ihre Leis­tun­gen seit der Ein­führung der Preisober­gren­ze in der Pflege­un­ter­stützungverord­nung nicht mehr anbi­eten?

Frage 2: Da bei der Fes­tle­gung der jet­zi­gen Preisober­gren­zen die fün­fte Verord­nung über zwin­gende Arbeits­be­din­gun­gen für die Pflege­branche (5.PflegeArbbV) herange­zo­gen wurde, wann erfol­gt eine Anpas­sung an die sech­ste Verord­nung?

Frage 3: Liegen der Staat­sregierung Erken­nt­nisse oder Hin­weise von Anbi­etern vor, dass die beste­hen­den Leis­tungskom­plexe nicht alle notwendi­gen Leis­tun­gen abde-cken und inwieweit die jet­zi­gen Preisober­gren­zen als zu ger­ing erachtet wer­den, auf­grund der infla­tions­be­d­ingten Preis­steigerun­gen und der tar­if­be­d­ingten Lohnan­pas­sun­gen?

Antwort:

7_Drs_16439_1_1_1_PDF-Datei (230,76 KB)