Sächsische Pflegeunterstützungsverordnung — Preisobergrenze Aktualisierung
Frage 1: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie viele Anbieter*innen ihre Leistungen seit der Einführung der Preisobergrenze in der Pflegeunterstützungverordnung nicht mehr anbieten?
Frage 2: Da bei der Festlegung der jetzigen Preisobergrenzen die fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (5.PflegeArbbV) herangezogen wurde, wann erfolgt eine Anpassung an die sechste Verordnung?
Frage 3: Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse oder Hinweise von Anbietern vor, dass die bestehenden Leistungskomplexe nicht alle notwendigen Leistungen abde-cken und inwieweit die jetzigen Preisobergrenzen als zu gering erachtet werden, aufgrund der inflationsbedingten Preissteigerungen und der tarifbedingten Lohnanpassungen?
Antwort:
7_Drs_16439_1_1_1_PDF-Datei (230,76 KB)