Artengeschützte Tiere nach BArtSchV in Sachsen
Frage 1: Wie viele artengeschützte Tiere sind nach g 7 Abs. 2 BArtSchV in sächsischen Privathaushalten gemeldet? (Bitte nach Jahr der Meldung, Landkreis/kreisfreie Stadt und Tierart aufschlüsseln.)
Frage 2: Wie sind die Eigentumsverhältnisse für nach BArtSchV arten- geschützte Tiere geregelt, insbesondere wenn die Besitzer den Melde- und Dokumentationsvorschriften nicht nachkommen?
Frage 3: Wer übernimmt die Finanzierung der Unterbringung von nach BArtSchV artengeschützten Fund- oder Abgabetieren in Tierheimen?
Antwort:
7_Drs_16527_1_1_1_PDF-Datei (399,63 KB)