Artengeschützte Tiere nach BArtSchV in Sachsen

Frage 1: Wie viele artengeschützte Tiere sind nach g 7 Abs. 2 BArtSchV in säch­sis­chen Pri­vathaushal­ten gemeldet? (Bitte nach Jahr der Mel­dung, Landkreis/kreisfreie Stadt und Tier­art auf­schlüs­seln.)

Frage 2: Wie sind die Eigen­tumsver­hält­nisse für nach BArtSchV arten- geschützte Tiere geregelt, ins­beson­dere wenn die Besitzer den Melde- und Doku­men­ta­tionsvorschriften nicht nachkom­men?

Frage 3: Wer übern­immt die Finanzierung der Unter­bringung von nach BArtSchV artengeschützten Fund- oder Abga­betieren in Tier­heimen?

Antwort:

7_Drs_16527_1_1_1_PDF-Datei (399,63 KB)