Aushändigung von Kalendern und anderen Postsachen an Gefangene in sächsischen Justizvollzugsanstalten
Gefangene aus sächsischen Justizvollzugsanstalten berichten, dass ihnen seit diesem Jahr keine von ihren Angehörigen zugeschickten Kalender mehr ausgehändigt würden. Die Justizvollzugsbeamfinnen würden sich dabei auf eine Verordnung des Sächsischen Justizministeriums berufen.
Frage 1: Entsprechen die Schilderungen den Tatsachen und werden den Gefangenen tatsächlich keine zugeschickten Kalender mehr ausgehändigt und, wenn ja, betrifft dies atle sächsischen Justizvollzugs- und Jugendstrafanstatten, wenn nein, dann welche?
Frage 2: Existiert eine entsprechende Verordnung des Justizministeriums und, wänn ja, aus welchem Grund wurde sie erlassen?
Frage 3: Plant das Justizministerium ggf., vor dem Hintergrund möglicher unter 2. benannter Gründe, weitere Einschränkungen bei der Aushändigung von Postsa-chen bzw. postalisch an die Gefangenen zugeschickter Drucksachen?
Antwort:
7_Drs_16057_1_1_1_PDF-Datei (316,08 KB)