Aushändigung von Kalendern und anderen Postsachen an Gefangene in sächsischen Justizvollzugsanstalten

Gefan­gene aus säch­sis­chen Jus­tizvol­lzugsanstal­ten bericht­en, dass ihnen seit diesem Jahr keine von ihren Ange­höri­gen zugeschick­ten Kalen­der mehr aus­ge­händigt wür­den. Die Jus­tizvol­lzugs­beamfinnen wür­den sich dabei auf eine Verord­nung des Säch­sis­chen Jus­tizmin­is­teri­ums berufen.

Frage 1: Entsprechen die Schilderun­gen den Tat­sachen und wer­den den Gefan­genen tat­säch­lich keine zugeschick­ten Kalen­der mehr aus­ge­händigt und, wenn ja, bet­rifft dies atle säch­sis­chen Jus­tizvol­lzugs- und Jugend­strafanstat­ten, wenn nein, dann welche?

Frage 2: Existiert eine entsprechende Verord­nung des Jus­tizmin­is­teri­ums und, wänn ja, aus welchem Grund wurde sie erlassen?

Frage 3: Plant das Jus­tizmin­is­teri­um ggf., vor dem Hin­ter­grund möglich­er unter 2. benan­nter Gründe, weit­ere Ein­schränkun­gen bei der Aushändi­gung von Post­sa-chen bzw. postal­isch an die Gefan­genen zugeschick­ter Druck­sachen?

Antwort:

7_Drs_16057_1_1_1_PDF-Datei (316,08 KB)