Gesundheits- und Pflegeberufe durch Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung aufwerten!
Heute wurde im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt der Antrag der Fraktion DIE LINKE „Gesundheits- und Pflegeberufe durch Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütungen aufwerten!“ (Drucksache 7/3264) behandelt. Der Antrag zielt auf die gravierende Verbesserung der Ausbildungsbedingungen ab. Dazu erklärt Susanne Schaper, Sprecherin für Sozial- und Gesundheitspolitik der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:
„In der Corona-Pandemie wurde eindrücklich gezeigt: Die beste Technik bleibt ungenutzt, wenn das notwendige Personal fehlt. Diese Situation ist nicht neu, aber sie ist in den vergangenen 14 Monaten offen zutage getreten. Fakt ist, die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen in den Gesundheits- und Pflegeberufen müssen attraktiver werden, sonst ist die flächendeckende gesundheitliche und pflegerische Versorgung schon bald auch im Normalbetrieb gefährdet.
Es ist nicht mehr vermittelbar, dass für die Ausbildung in Gesundheits- und Pflegeberufen bezahlt werden muss. Das hat auch die Koalition erkannt und zumindest für die Fachberufe den Weg für die Schulgeldfreiheit im Rahmen der kürzlich abgeschlossenen Haushaltsberatungen für 2021/22 geebnet.
Viele notwendige Maßnahmen bleiben aber noch offen. Wir fordern Schul- und Lernmittelfreiheit sowie Ausbildungsvergütungen für alle Gesundheits- und Pflegeberufe, unabhängig von der Qualifikationsstufe. In den Fachberufen gibt es Ausbildungsvergütungen nur dann, wenn sie bundesrechtlich geregelt sind. In vielen Helfer- und Assistenzberufen gibt es weder Schulgeld- und Lernmittelfreiheit noch Ausbildungsvergütungen, dabei gewinnen sie aktuelle stark an Bedeutung. Wir fordern deshalb bundeseinheitliche Regelungen, auf die Sachsen hinwirken soll.
Bis dahin muss es landeseinheitliche Regelungen für alle durch Bundesrecht nicht erfassten Ausbildungen, insbesondere aber für Helfer- und Assistenzberufe geben. Letzteres ist auch deshalb notwendig, damit der Übergang zu einem Beruf höherer Qualifikation problemloser, z. B. durch Anrechnung bereits absolvierter Ausbildungsinhalte, gestaltet werden kann.“