Zum IDAHIT: Diskriminierung auf allen Ebenen beenden – Blutspende öffnen!, mit Sarah Buddeberg

Der Inter­na­tionale Tag gegen Homo‑, Trans und Inter­feindlichkeit (IDAHIT*) am 17. Mai erin­nert weltweit daran, dass Homo­sex­u­al­ität 1991 aus dem Diag­noseschlüs­sel ICD-10 der Welt­ge­sund­heit­sor­gan­i­sa­tion gestrichen wurde. Seit­dem gilt sie zwar offiziell nicht mehr als Krankheit, ist allerd­ings noch vielfach mit Diskri­m­inierung ver­bun­den. So wer­den bi- und homo­sex­uelle Män­ner sowie trans­geschlechtliche Men­schen pauschal von der Blut­spende aus­geschlossen, wenn sie in den ver­gan­genen zwölf Monat­en sex­uellen Kon­takt mit einem anderen Mann hat­ten. Bere­its im „Lan­desak­tion­s­plan zur Akzep­tanz der Vielfalt von Lebensen­twür­fen“ von 2017 wur­den diese ungerecht­en Regelun­gen aus­drück­lich prob­lema­tisiert. Bis­lang wur­den daraus allerd­ings kein­er­lei Maß­nah­men abgeleit­et. Die Links­frak­tion fordert deshalb per Antrag (Druck­sache 7/5356), diese Ungerechtigkeit endlich abzuschaf­fen. Am 18. Mai wird dieser im Land­tag disku­tiert.

Dazu erk­lärt Sarah Bud­de­berg, par­la­men­tarische Geschäfts­führerin und Sprecherin für Gleichstellungs‑, Inklu­sions- und Queer­poli­tik der Frak­tion DIE LINKE:

„Sex­uelle Ori­en­tierung bzw. geschlechtliche Iden­tität ist kein Anhalt­spunkt für risiko­r­e­ich­es Sex­u­alver­hal­ten. Diese Stig­ma­tisierung in der ‚Richtlin­ie Hämother­a­pie‘ gehört abgeschafft. Stattdessen sollte die Abfrage des indi­vidu­ellen Risikover­hal­tens wie bei het­ero­sex­uellen Blutspender*innen als der Maßstab für Rück­stel­lun­gen gel­ten. Homo­sex­u­al­ität bzw. Trans­geschlechtlichkeit sind keine Krankheit und deswe­gen als Auss­chlussgrund für die Blut­spende nicht hin­nehm­bar.

Ger­ade in Krisen­zeit­en gilt: Gle­ich­stel­lung und Antidiskri­m­inierung sind kein gesellschaftlich­er Luxus! Jed­er Men­sch hat das Recht auf ein Leben ohne Diskri­m­inierung. Lip­pen­beken­nt­nisse reichen da nicht – die Lan­desregierung muss ihre Ankündi­gun­gen zur Blut­spende endlich umset­zen.“

Die gesund­heit­spoli­tis­che Sprecherin Susanne Schaper fügt hinzu:

„Es gibt keine fach­liche Grund­lage für den generellen Auss­chluss bi- und homo­sex­ueller Män­ner von der Blut­spende, offen­bar wirken da Vorurteile aus den 80er Jahren über die ver­meintliche ‚Schwu­len­pest‘ weit­er nach. Auch in Bezug auf die Blut­spende muss endlich der Men­sch an sich und sein indi­vidu­elles Ver­hal­ten betra­chtet wer­den, anstatt ihn als Teil ein­er Gruppe auf­grund sein­er sex­uellen Ori­en­tierung oder geschlechtlichen Iden­tität vorzu­verurteilen. Diese Gle­ich­be­hand­lung muss deshalb schnell kom­men, weil es zu den lebens­bedrohlichen Langzeit­fol­gen der Coro­na-Krise gehört, dass die Blutre­ser­ven schwinden. Jede Spende­per­son wird gebraucht!“

Pressemit­teilung bei Links­frak­tion Sach­sen