FFP2-Maskenpflicht darf nicht zu Benachteiligungen führen!

Zu den gestern bekan­nt gewor­de­nen Plä­nen, in Sach­sen eben­falls eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und Einzel­han­del einzuführen, erk­lärt Susanne Schaper, Sprecherin für Sozial- und Gesund­heit­spoli­tik der Frak­tion DIE LINKE im Säch­sis­chen Land­tag:

„Ich begrüße die Regelung, dass ab sofort in Pflegeein­rich­tun­gen das Tra­gen von FFP2-Masken verpflich­t­end ist und gehe davon aus, dass die Masken in aus­re­ichen­der Stück­zahl für den Besuch von Ange­höri­gen zur Ver­fü­gung gestellt wer­den.

Die Ein­führung ein­er FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und Einzel­han­del ist nur real­is­tisch, wenn die Masken kosten­los abgegeben wer­den. Viele Men­schen kön­nen sich FFP2-Masken nicht leis­ten und wür­den durch die Ein­führung der Tragepflicht diskri­m­iniert. Wie sollen Men­schen mit geringem Einkom­men die ca. 4 Euro pro Maske stem­men, zumal häu­figes Wech­seln nötig ist, wenn die Maske ihre Schutzwirkung behal­ten soll? Wie sollen die Men­schen Lebens­mit­tel einkaufen oder drin­gend notwendi­ge Fahrten mit dem ÖPNV absolvieren, wenn sie sich eine FFP2-Maske nicht leis­ten kön­nen?

Die Gefahr, dass die Masken aus Kosten­grün­den unsachgemäß ver­wen­det wer­den, ist sehr groß. Es darf nie­mand durch eine FFP2-Maskenpflicht benachteiligt oder aus­geschlossen wer­den! Ich sehe drin­gen­den Klärungs­be­darf, bevor die Staat­sregierung dem Beispiel Bay­erns fol­gt und eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV und Einzel­han­del ein­führt.“

Pressemit­teilung bei Links­frak­tion Sach­sen