Linksfraktion für Änderungen an Corona-Verordnung – verhältnismäßig handeln, Krisenlasten sozial abfedern!

Heute find­en Auss­chuss-Son­der­sitzun­gen zur geplanten neuen Coro­na-Schutzverord­nung für Sach­sen statt. Die Links­frak­tion hat­te einge­fordert, dem Sozialmin­is­teri­um schriftlich Änderungswün­sche mit­teilen zu kön­nen. Die gesund­heit­spoli­tis­che Sprecherin Susanne Schaper erk­lärt:

„Sach­sens Kranken­häuser sind am Lim­it und schla­gen Alarm: Wenn weit­er­hin so viele Covid-Erkrank­te kom­men, kön­nen schon sehr bald nicht mehr alle Pati­entin­nen und Patien­ten angemessen ver­sorgt wer­den. Dann müssten Ärztin­nen und Ärzte entschei­den, wem sie noch helfen kön­nen und wem nicht. Diese Gefahr bet­rifft nicht nur Coro­na-Infizierte, son­dern beispiel­sweise auch Men­schen mit Schla­gan­fällen, Herz­in­fark­ten oder Knochen­brüchen. Es ist unver­ant­wortlich, dass die Regierung so lange mit Ver­schär­fun­gen gewartet und Hoff­nung auf Lockerun­gen zu Wei­h­nacht­en gemacht hat. Wir hät­ten auch vom Min­is­ter­präsi­den­ten erwartet, dass er Infek­tion­ss­chutz-Geg­n­ern weitaus früher deut­lich wider­spricht. Mit Blick aufs Pflegeper­son­al sind Kretschmer und seine Regierung der unter­lasse­nen Hil­feleis­tung schuldig, nicht nur weil der Pflege­bonus so spät und nur bei so weni­gen ankommt.

Deshalb sind harte, aber eben auch sin­nvolle Regeln unver­mei­dlich. Wir alle müssen dazu beitra­gen, dass das medi­zinis­che Per­son­al ent­lastet wird. Wir sehen aber Änderungs­be­darf an der Verord­nung, denn die Regeln müssen nachvol­lziehbar und ver­hält­nis­mäßig sein. Deshalb regen wir an, den Gesang in Kirchen klar zu unter­sagen und dor­tige Zusam­menkün­fte der Kirchen und Reli­gion­s­ge­mein­schaften auf die Reli­gion­sausübung zu beschränken. Fürs Einkaufen sollte keine 15-Kilo­me­ter-Regel gel­ten, son­dern eine klare Beschränkung auf den eige­nen Land­kreis beziehungsweise die eigene kre­is­freie Stadt. Eine generelle Aus­gangssperre als absolute Aus­nahme sollte es in Gebi­eten geben, die einen lnzi­den­zw­ert von min­destens 200 aufweisen. Aus­nah­men von der Sperre sollte es auch für Zusam­menkün­fte des Land­tages und kom­mu­naler Gremien sowie für den Tier­aus­lauf und sportliche Betä­ti­gung als Einzel­sport geben. Die Kita- und Hort-Not­be­treu­ung muss aus­geweit­et wer­den – auf Allein­erziehende sowie auf Beschäftigte in den fol­gen­den Bere­ichen: Fam­i­lien­hil­fe, Reparatur‑, Schlüssel‑, Heizungs‑, San­itär- und son­stige Klemp­n­er­not­di­en­ste, Not­di­en­ste zur Schad­stoffmit­telbe­sei­t­i­gung, Recht­san­wälte, Bank- und Post­we­sen, Wach- und Sicher­heits­di­en­ste und Bestat­tung­sun­ternehmen.

Wir dür­fen aber nicht nur über die Regeln an sich nach­denken, son­dern müssen auch auf diejeni­gen schauen, die darunter lei­den. Das größte Prob­lem bleibt, dass die Staat­sregierung die sozialen Fol­gen der Maß­nah­men weit­er­hin kaum abfed­ert. Das gere­icht nicht nur vie­len Soloselb­st­ständi­gen und dem kleinen Einzel­han­del zum Nachteil. Die Bun­deshil­fen erre­ichen viele Einzel­händ­lerin­nen und Einzel­händler nicht – wieder lässt man die Kleinen hän­gen, während Konz­erne großzügig unter­stützt wer­den. So notwendig der aktuelle Lock­down ist, so katas­trophal sind seine Fol­gen für viele, vor allem kleine pri­vate Einzel­händler. Viele haben ihre Rück­la­gen bere­its im Früh­jahrslock­down aufge­braucht. Es geht nicht nur um ein ver­passtes Wei­h­nachts­geschäft, son­dern um die Frage, wer im Feb­ru­ar über­haupt noch am Markt ist. Nicht nur die wirtschaftliche Exis­tenz der Betrof­fe­nen ste­ht auf dem Spiel, son­dern die Zukun­ft der Innen­städte. Schon wenige Insol­ven­zen kön­nen eine Law­ine lostreten. Hier sind konkrete Hil­f­s­pakete zur Sicherung des Leben­sun­ter­haltes oder zur Über­nahme von Fixkosten wie Laden­mi­eten nötig, nöti­gen­falls auch aus Lan­desmit­teln. Und zwar sofort!

Gle­ichzeit­ig ist immer noch keine Ver­mö­gens­ab­gabe zum sozialen Aus­gle­ich der Krisen­las­ten in Sicht. Schon jet­zt ist aber klar, dass die hohen Kosten der Krisen­be­wäl­ti­gung am Ende bezahlt wer­den müssen – aus unser­er Sicht keines­falls von Men­schen, die eh schon wenig Geld haben.

Ob diese Änderun­gen vorgenom­men wer­den, hängt weit­er­hin vom guten Willen der Staat­sregierung ab. Deshalb fordern wir zur Absicherung echter Par­la­ments­beteili­gung einen Zus­tim­mungsvor­be­halt des Land­tages zu den Coro­na-Schutzverord­nun­gen. Über unseren dies­bezüglichen Geset­zen­twurf entschei­det der Land­tag in der kom­menden Woche.“

Pressemit­teilung bei Links­frak­tion Sach­sen